Drei Fragen an Andreas Kärcher, Fraktionsvorsitzender der FDP in der Stadtverordnetenversammlung

01.05.2020

Herr Kärcher, die Stadtverordnetenversammlung hat am 22. April 2020 einen Sonderausschuss nach § 51a der Hessischen Gemeindeverordnung gebildet. Worum geht es da?

§51 a der Hessischen Gemeindeverordnung ermöglicht Eilentscheidungen an Stelle der Gemeindevertretung, in unserem Fall also der Stadtverordnetenversammlung. Nachdem die Stadtverordnetenversammlung Anfang April wegen der Corona-Pandemie abgesagt wurde, wurde mit dem Sonderausschuss ein Gremium ins Leben gerufen, das in dringenden Angelegenheiten entscheidet. Der Sonderausschuss kann in nichtöffentlicher Sitzung tagen. Die Entscheidung kann im Umlaufverfahren getroffen werden.

Halten Sie diese Vorgehensweise für sinnvoll?

Wir erleben derzeit eine Krise ungekannten Ausmaßes. Eine solche Situation bedarf besonderer Maßnahmen. Die Bundesregierung hat ein Kontaktverbot ausgesprochen. Aus Sicht der FDP dient diese Maßnahme dem Gesundheitsschutz und ist kein Selbstzweck. Aber natürlich wird man sich auch Gedanken darüber machen müssen, wie es nach der Krise weitergeht. Dies gilt auf Bundes-, Landes- und natürlich auch auf Kommunalebene.

Sie vertreten die FDP Hofheim in diesem Ausschuss. Was steht auf der Agenda?

Die Stadt Hofheim hat sich dafür ausgesprochen, vorerst keine Kita-Gebühren einzuziehen. Die zur kurzfristigen und schnellen Entlastung der Eltern notwendige Maßnahme stellt zunächst rechtlich keinen formalen Verzicht der Stadt beziehungsweise der Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen dar. Hierzu sind eine abschließende rechtliche Prüfung und die Beschlüsse der politischen Gremien, also des Sonderausschusses, erforderlich.