Anlässlich der Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. März 2022 erklären die Fraktionen von CDU, FWG und FDP:

27.03.2022

In der jüngsten Sitzung des HFBA, wurde durch die von der Stadt Hofheim beauftragten Fachanwälte dezidiert dargelegt, dass das vor dem VGH im Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan der Stadt Hofheim am Taunus Nr. 134 „Wohngebiet Vorderheide II“ ergangene Urteil in wesentlichen Punkten von bisheriger Rechtsprechung, insbesondere der des Bundesverwaltungsgerichts, abweicht. Der VGH hat gegen dieses Urteil keine Revision zugelassen, weshalb zur Ausschöpfung des Rechtsweges lediglich eine Nichtzulassungsbeschwerde möglich ist.

Weiterhin wurde in der HFBA-Sitzung festgestellt, dass auf die Stadt Hofheim erhebliche Kosten auf Basis der mit der EGH Entwicklungsgesellschaft Hofheim mbH & Co. KG geschlossenen Verträge zukommen, die von Frau Bürgermeisterin a.D. Stang (SPD) und Herrn Stadtrat a.D. Winckler (SPD) namens der Stadt Hofheim abgeschlossen wurden. Sollte die Stadt den Rechtsweg in diesem Verfahren nicht ausschöpfen, sind etwaige Amtshaftungsansprüche gegen das Land Hessen zudem ausgeschlossen.

Weiterhin wurde von den Fachanwälten verdeutlicht, dass das VGH-Urteil von massiver örtlicher und überörtlicher Bedeutung ist und bei Fortbestand, in Hofheim und hessenweit, die dringend notwendige Schaffung von Wohnraum wesentlich erschweren oder gar verhindern würde.

Nach Einschätzung der Fraktionen von CDU, FWG und FDP ist es aus diesen Gründen dringend geboten, dass die Stadt an der Verfolgung der Nichtzulassungsbeschwerde festhält, um einerseits massive Schadensersatzansprüche abzuwenden und zum anderen dafür einzutreten, dass die Schaffung von dringend notwendigem Wohnraum weiterhin möglich bleibt.

„In der heutigen Entscheidung geht es nicht um die Frage, ob die Stadtverordneten das Baugebiet Vorderheide II wollen oder nicht. Es geht heute darum, drohende massive Kosten von der Stadt abzuwenden, die sich aus dem Dienstleistungsvertrag mit der EGH ergeben. Wenn die Stadt Hofheim den Rechtsweg nicht ausschöpft, verzichten wir auf etwaige Ansprüche gegen das Land Hessen und könnten somit auf Kosten von ca. 1,5 Millionen Euro sitzen bleiben. Weiterhin stehen wir auch in der Verantwortung, für uns und andere Gemeinden in Hessen, eine abweichende Rechtsprechung zu hinterfragen, die die Schaffung von dringend notwendigem Wohnraum in Hofheim und ganz Hessen verhindern könnte.“, erklärte CDU-Fraktionsvorsitzender Alexander Kurz.

Für den Fraktionsvorsitzenden der Freien Wähler, Andreas Nickel, stehen neben den zunächst abzuwägenden hohen wirtschaftlichen Risiken vor allem Aspekte wie das Vertrauen in gefasste Beschlüsse des Stadtparlamentes und das Bestreben um Einhaltung geschlossener Verträge im Vordergrund: „Zur bestmöglichen Abwehr hoher zivilrechtlicher Forderungen würde jeder Risikoanalyst anraten, die Beschwerde gegen die Nichtzulassung von Rechtsmitteln einzulegen. Eine breite Diskussion in der Stadtgesellschaft ergibt doch erst im zweiten Schritt einen wirklichen Sinn. Neue zeitgemäße Ausrichtungen der Stadtentwicklung sollen dann gern ausführlich diskutiert werden. Das darf aber keinesfalls den Anschein einer opportunen Orientierung an der Wählergunst oder gar der Beliebigkeit erwecken!“

Michaela Schwarz, Fraktionsvorsitzende der FDP, fügte hinzu: „Natur und Artenvielfalt sind ein extrem wichtiges und zu schützendes Gut. Wir sind aber auch den Menschen verpflichtet. Wenn wir für die Menschen nicht mehr den dringend benötigten Wohnraum zur Verfügung stellen können, handeln wir unverantwortlich. Demnach ist es also von grundlegender und höchst wichtiger Bedeutung für die Stadt Hofheim und deren Zukunft, dass gegen das VGH Urteil vorgegangen wird. Der erste Schritt dazu ist die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde.“